Mittels „Notarisierung“ kann bewiesen werden, dass ein elektronisches Dokument zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Form existiert hat und seither nicht verändert wurde.
Beim Erstellen einer Notarisierung wird ein eindeutiger Fingerabdruck eines Dokumentes (der sog. Hashwert) berechnet und gemeinsam mit einem Zeitstempel in einer Blockchain unveränderbar protokolliert.
Wenn zu einem späteren Zeitpunkt verifiziert werden soll, dass das betreffende Dokument zum behaupteten Zeitpunkt bereits existiert hat und nicht verändert wurde, werden die Daten aus der Blockchain abgerufen und mit den vorliegenden Informationen verglichen.
Zum Erstellen einer Notarisierung wird ein Dokument ausgewählt. Die Datei wird dabei nicht auf den Server hochgeladen, sondern der Hashwert wird lokal im Browser errechnet, wodurch keine Inhalte der Dokumente, oder sonstige personenbezogene Daten, in die Blockchain übertragen werden.
Nach dem Eintragen der Informationen in die Blockchain werden die Ergebnisse (Zeitstempel, Hashwert, Transaktions-ID ...) angezeigt und können in Form einer Bestätigung (PDF-Datei) heruntergeladen werden.
Zur Überprüfung der Notarisierung muss entweder die Transaktions-ID der Erstellung oder der Hashwert des Dokumentes vorliegen. Der Hashwert des Dokumentes kann dazu auch neu errechnet werden. Basierend auf dieser Eingabe werden die entsprechenden Daten in der Blockchain gesucht und angezeigt.
Wenn dasselbe Dokument mehrfach notarisiert wurde, existieren auch entsprechend mehrere Einträge. Dabei ist der älteste Eintrag der relevanteste.
Das System ist im Echtbetrieb auf der "DatNos"-Blockchain. Weitere Infos siehe Blockchain Initiative Austria.
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